Wahlgrab

Sollen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab bekommen. Wahlgräber gibt es in verschieden Größen. 

Die Besonderheit bei Wahlgräbern ist, dass die Nutzzeit immer wieder neu verlängert werden kann. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen hinweg im Familienbesitz bleiben kann.


Reihengrab
In Reihengräbern darf nur einmal bestattet werden. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden. Reihengräber haben eine festgelegte Nutzzeit, in der Regel zwischen 20 und 25 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in den Besitz der Kommune über. Eine Verlängerung der Nutzzeit ist nicht möglich. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, sodass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat.

Anonyme Bestattung
Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld, ohne die Kennzeichnung der persönlichen Angaben. Sie kann in einer Urne oder einem Sarg erfolgen. Den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung bestimmt das Friedhofsamt.